Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online-Marketing-Beratung in Potsdam

Lilienweg 9
14476 Potsdam
Inhaberin: Lisa Marie Gottschalk
Telefon: +49 331 76 99 52 30
E-Mail: kontakt@seoness.de
Internet: www.seoness.de

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seoness Online Marketing Beratung für Suchmaschinenoptimierung (nachfolgend: Seoness) sind Inhalt des Vertrages.
  2. Seoness bietet ihren Kunden und Kundinnen ein umfassendes Angebot im Bereich der Online-Marketing-Beratung und erbringt diese ausschließlich unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden / der Kundin, werden nicht anerkannt, es sei denn die Seoness hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Seoness in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden / der Kundin dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen von Seoness mit dem Kunden / der Kundin oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Seoness schließt Verträge ausschließlich mit UnternehmerInnen (VertragspartnerInnen) im Sinne des § 14 BGB ab. Die VertragspartnerInnen sind frei darin, ob und zu welchen Konditionen sie Einzelverträge miteinander abschließen. Der Inhalt des jeweiligen Einzelvertrages ergibt sich dann aus dem Angebot, der Dienstleistungsvereinbarung (Auftrag) mit entsprechenden Einzelvertragsbedingungen und den AGB. Bestimmungen oder zusätzliche Vereinbarungen eines Einzelvertrages haben bei Widersprüchen gegenüber den AGB Vorrang.
  5. Angebote Seoness erlöschen spätestens einen Monat nach ihrer Abgabe, es sei denn, aus ihrem Inhalt ergibt sich ausdrücklich etwas anderes. Holt der Kunde / die Kundin für Leistungen, welche ihm von der Seoness bereits angeboten wurden, Gegenangebote anderer Unternehmen ein, so hat Seoness das Recht, aber nicht die Pflicht, dem Kunden / der Kundin nach Einsicht des Gegenangebotes einmalig ein neues verbindliches Angebot zu unterbreiten.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand, Art und Umfang der Leistungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bestimmt für Angebote, Verträge und Rechnungen von Seoness über Leistungen, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen auf Grundlage von unterschriebenen Angeboten und Verträgen.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines schriftlich abgegebenen Angebots von Seoness. Die Präsentation von Leistungen auf der Webseite, Flyern, Prospekten, Anzeigen oder jeglicher anderer Form von Werbung ist nicht bindend.
  2. Seoness erbringt Leistungen in der Online-Marketing-Beratung zum Zweck der Suchmaschinenoptimierung. Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus dem zwischen Seoness und dem Kunden / der Kundin geschlossenen Vertrag oder dem unterschriebenen Angebot.
  3. Grundlage von Auftrag und Zusammenarbeit sind die Vorbesprechungen der VertragspartnerInnen sowie regelmäßige Besprechungen und hierbei erstellte Dokumente. Auf dieser Basis werden auch die Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit laufend fortentwickelt.
  4. Die Auftragnehmerin (Seoness) bestimmt ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Seoness ist frei darin, wie die Leistungen gestaltet und umsetzt werden, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden oder der Kunde / die Kundin von einer ihm / ihr eingeräumten Befugnis zur Projektleitung und -steuerung Gebrauch gemacht hat. Andernfalls besteht keine Weisungsbefugnis des Kunden / der Kundin (AuftraggeberIn). Alle Arbeiten zur Auftragsabwicklung werden einvernehmlich vor Auftragsbeginn zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin abgestimmt, beziehungsweise in regelmäßigen Beratungsgesprächen neu festgelegt

  5. Wünscht der Kunde / die Kundin eine nachträgliche Änderung der bereits festgelegten Maßnahmen bzw. Leistung, so muss er dies frühestmöglich und in angemessener Form mitteilen. Bei Änderungswünschen, die Maßnahmen oder Leistung betreffend, kann Seoness die Leistungserbringung von zuvor vereinbarten Leistungen komplett oder vorübergehend einstellen.
  6. Seoness prüft den Änderungswunsch des Kunden / der Kundin im Hinblick auf die Durchführbarkeit und im Hinblick auf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand. Ergibt sich dabei, dass der Mehraufwand ohne weiteres bezifferbar ist, so wird dieser dem Kunden / der Kundin mitgeteilt. Ist jedoch nach Ansicht von Seoness zunächst eine eingehende und nach Aufwand zu vergütende Prüfung notwendig, so schätzt Seoness den damit verbundenen Mehraufwand. Der Kunde / die Kundin entscheidet dann unverzüglich, ob er die vergütungspflichtige Prüfung wünscht.
  7. Erbringt Seoness mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Kunden / der Kundin, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von Seoness in Rechnung gestellt. Eine Zusatzleistung gilt als unerheblich, soweit sie nicht mehr als 30 Minuten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

§ 3 Fremdleistungen, Drittdienstleister

  1. Soweit Fremdleistungen (z.B. Programmierung, Bilder, Fotos, Töne etc.) von DrittanbieterInnen, im Einzelvertrag oder sonst ausgewiesen sind, wird Seoness von dem Kunden / der Kundin bevollmächtigt, diese im Namen des Kunden / der Kundin oder Seoness auf Kosten des Kunden / der Kundin (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Lieferanten oder deren VertriebspartnerInnen zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde / die Kundin wird alle einschlägigen Bedingungen für Fremdleistungen beachten und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. Seoness ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. Schaltet der Kunde / die Kundin weitere Dienstleistende (Drittdienstleistende) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden / der Kundin.
  2. Seoness ist zur Einschaltung von SubunternehmerInnen oder freien Mitarbeitenden berechtigt, es sei denn, es liegt ein erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen

  1. Seoness behält sich das Eigentum an den Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
  2. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch Seoness steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen von dem Kunden / der Kundin vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß von dem Kunden / der Kundin zu erbringenden Handlungen gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde / die Kundin in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.
  3. Der Kunde / die Kundin erhält vorbehaltlich abweichender Regelung im Einzelvertrag an Leistungen von Seoness ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
  4. Seoness kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z.B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.
  5. Bei für den Kunden / die Kundin kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde / die Kundin ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von Seoness anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.
  6. Der Kunde / die Kundin wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf Seoness in oder bei Leistungen unverändert beibehalten.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  1. Die jeweilige Vergütung wird im Einzelvertrag festgelegt.  Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und/oder unterschriebenen Angebot von dem Kunden / der Kundin.
  2. Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
  3. Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in § 2 weder unter- noch überschritten. Gibt Seoness (z.B. als Kostenübersicht im Angebot) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag dar.
  4. Wird der Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten – wobei Seoness den Kunden / die Kundin hierauf hinweist – kann der Kunde / die Kundin die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Überschreitung kündigen; Seoness erhält dann die tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.
  5. Für Leistungen, welche Seoness im Einvernehmen mit dem Kunden / der Kundin nicht an ihrem Sitz erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind zu 50% Arbeitszeiten.
  6. Seoness darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist Seoness berechtigt, monatlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag werden bei Kostenvoranschlägen oder Festpreisen 50% bei Vertragsabschluss und 50% bei Übergabe fällig.
  7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung kann Seoness Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
  8. Gerät der Kunde / die Kundin mit zwei oder mehr Monatsbeträgen in Rückstand, oder kündigt er / sie eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Seoness die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Leistungen zurückbehalten.
  9. Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden / der Kundin obliegenden Mitwirkungspflichten ist Seoness berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden /der Kundin fristlos zu Kündigungen.
  10. Wird dem Kunden / der Kundin nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde / die Kundin nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. 

§ 6 Pflichten des Kunden  / der Kundin

Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde / die Kundin im Rahmen seiner / ihrer Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt, verpflichtet sich dieser / diese, Seoness bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Hierzu zählen folgende Punkte:

  1. Der Kunde / die Kundin erklärt sich bereit, Seoness etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen.
  2. Der Kunde / die Kundin erklärt sich bereit, Seoness und ggf. deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Fremd-und Drittdienstleistende, SubunternehmerInnen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren.
  3. Der Kunde / die Kundin unterstützt Seoness unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet.
  4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst wird der Kunde / die Kundin mit ausreichend und geeignetem Personal zuarbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
  5. Von dem Kunden / der Kundin festgestellte Fehler, Mängel oder Störungen sind unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender Beschreibung zu melden. Der Kunde / die Kundin wird Seoness überdies im Rahmen seiner / ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und die übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten.
  6. Die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Besprechungen sind von dem Kunden / der Kundin so mit Seoness abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert wird. Im Zweifelsfall muss der Kunde / die Kundin rechtzeitig Rücksprache mit Seoness halten.
  7. Der Kunde / die Kundin wird erforderliche Materialien (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung stellen. Der Kunde / die Kundin wird nur solches Material liefern, das die von Seoness benötigten Formate aufweist und hinsichtlich des Inhaltes und Trägers qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme).
  8. Der Kunde / die Kundin stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten. Der Kunde / die Kundin stellt sicher, dass Seoness die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Wird Seoness, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch Dritte aufgrund einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, die aus Materialen resultiert, welche der Kunde / die Kundin Seoness zur Verfügung gestellt hat, so stellt der Kunde / die Kundin Seoness von sämtlichen Ansprüchen frei.
  9. Etwaig erforderliche Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden / der Kundin, außer, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.
  10. Der Kunde / die Kundin hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für Seoness kostenfrei erbracht werden. Die Pflichten des Kunden / der Kundin gemäß dieses § 6 erfüllt er auf seine Kosten.
  11. Kommt der Kunde / die Kundin seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde / die Kundin trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden / der Kundin.
  2. Die Regelungen dieser AGB bleiben auch nach ihrer Beendigung für alle unter ihnen abgeschlossenen Einzelverträge in Kraft.
  3. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Bei etwaigen Werkverträgen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Regelung.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Bei Kündigung oder Vertragsende wird Seoness die kundeneigenen Daten in dem Zustand, wie sie bei Seoness vorhanden sind, dem Kunden / der Kundin zum Download durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten für einen Zeitraum von einem Monat anbieten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Seoness zur Löschung berechtigt. Darüberhinausgehende Leistungen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung.
  6. Im Falle der Kündigung im laufenden Monat und sofern bereits Leistungen erbracht wurden, werden diese nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung auf der Grundlage der Angebotspreise und/oder Vertragspreise abgerechnet.
  7. Unterlässt der Kunde / die Kundin ohne Verschulden eine ihm nach dem Angebot und/oder Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch die Vertragspartnerin (Seoness) außerstande, die Leistung angebotsgemäß zu erbringen, so kann die Vertragspartnerin dem Kunden / der Kundin zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
  8. Seoness ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde / die Kundin seinen / ihren Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt.
  9. Seoness behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Kunden / der Kundin umgehend zu beenden, sofern dieser / diese sich unangemessen oder rechtswidrig verhält, hierzu zählen insbesondere Beleidigungen, Drohungen, übergriffiges Verhalten oder jedwede Form des Gesetzesverstoßes.
  10. Wurde dem Kunden / der Kundin nach Vertragsabschluss eine Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, bis der Kunde den Vertrag kündigt. In diesem Fall wird der gesamte Betrag auf einmal fällig – spätestens mit dem Ende der Zusammenarbeit. 

§ 8 Leistungen und Leistungszeitpunkte

  1. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur bei endgültiger Vereinbarung verbindlich. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen der Zusammenarbeit fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde / die Kundin einen Monat nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden / der Kundin auf diese Leistung fällig.
  2. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich des Kunden / der Kundin  (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden / die Kundin zuzurechnende Dritte etc.) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen Seoness, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Seoness nur schriftlich oder textförmlich zugesagt werden. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich oder in Textform festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
  4. Der Kunde / die Kundin prüft und testet die ihm / ihr übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; Seoness kann dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
  5. Der Kunde / die Kundin stellt sicher, dass die Leistungen nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den VertragspartnerInnen etwas anderes abgestimmt wurde.
  6. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen den vereinbarten Anforderungen, der vereinbarten Art oder dem vereinbarten Umfang oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde / die Kundin unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
  7. Erklärt der Kunde / die Kundin innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber Seoness keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen als abgenommen.
  8. Als Abnahme gilt die Erklärung des Kunden / der Kundin, dass der Auftrag laut Angebot und/oder Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde / die Kundin die Abnahme nicht verweigern. Bei Nichtabnahme gibt der Kunde / die Kundin Seoness die Gründe bekannt und setzt, sofern eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Kunden / der Kundin aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
  9. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden / der Kundin erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Garantie

  1. Seoness übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der erbrachten Leistungen im Bereich der Online-Marketing-Beratung und Suchmaschinenoptimierung.
  2. Technische Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten werden die VertragspartnerInnen ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbaren.
  3. In dem Umfang, in dem Seoness eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet Seoness auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde / die Kundin trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie.
  4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform.

  5. Gewährleistungsansprüche des Kunden / der Kundin sind ausgeschlossen, wenn dieser / diese ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von Seoness vorgenommen hat, wenn Anleitungen oder Hinweise von Seoness von dem Kunden / der Kundin nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden oder wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden.
  6. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin meldet Mängel schriftlich unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen an. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin unterstützt Seoness im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.

  7. Der Kunde / die Kundin ist selbst verantwortlich für den störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-System. Die Beseitigung von Störungen und Mängel am dem Content-Management-System des Kunden / der Kundin ist seitens Seoness nicht geschuldet. Wir weisen insofern darauf hin, dass der Kunde / die Kundin sich selbst gegen Angriffe (z.B. Hacking, DDOS etc.) oder sonstigen Störungen schützen muss.
  8. Seoness haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang von durch ç übernommenen Garantien.
  9. Im Übrigen haftet Seoness bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde / die Kundin regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht) der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.
  10. Dem Kunden / der Kundin ist die Bedeutung und Notwendigkeit regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer Datensicherung bekannt. Sollte der Kunde / die Kundin die Datensicherung nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die Haftung von Seoness begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  11. Eine weitergehende Haftung von Seoness besteht nicht.

§ 10 Verschwiegenheit

  1. Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners / der anderen Vertragspartnerin, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners / der Vertragspartnerin erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Eine rechtlich verbindliche Geheimhaltungsvereinbarung wird von den Vertragsparteien gesondert abgeschlossen.
  2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem / der erhaltenden VertragspartnerIn bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

§ 11 Hinweise zum Datenschutz

  1. Die VertragspartnerInnen werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeitenden entsprechend verpflichten. Die VertragspartnerInnen werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der / die jeweils übermittelnde VertragspartnerIn stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner / der anderen Vertragspartnerin mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.
  2. Der Kunde / die Kundin ist damit einverstanden, dass Seoness die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Kunde / die Kundin holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt die Seoness Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des §11 BDSG, wird der Kunde / die Kundin die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.

§ 12 Änderung von AGBs, von Leistungskonditionen und/oder Preisen

  1. Seoness ist berechtigt die AGBs, die Leistungskonditionen und/oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden / die Kundin zumutbar ist.
  2. Änderungen zu Ungunsten des Kunden / der Kundin kann Seoness nur aus triftigen Gründen vornehmen bzw. nur wenn der Kunde / die Kundin gegenüber den bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen nicht deutlich schlechter gestellt wird. Ein triftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn es technische Neuerungen für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von dem der AnbieterInnen zu Erbringung seiner / ihrer Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Leistung und/oder Ihre Preise ändern. Seoness teilt diese Art von Änderungen ihrem Vertragspartner / ihrer Vertragspartnerin 4 Wochen vor Umsetzung schriftlich mit. Widerspricht der Kunde / die Kundin nicht innerhalb von 2 Wochen der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde / die Kundin den Änderungen, so hat der Kunde / die Kundin das Recht, den Vertrag oder den von den Änderungen betroffenen Teilen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.

§ 13 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Der Kunde / die Kundin erhält an allen von Seoness, bzw. den zum Zwecke der Zusammenarbeit beauftragen Drittdienstleistenden, erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
  2. Sofern Gegenstand der Leistung von Seoness, bzw. den zum Zwecke der Zusammenarbeit beauftragen Drittdienstleistenden, die Erbringung von Programmierleistungen ist, ist die Herausgabe des Quellcodes nicht geschuldet.
  3. Sofern der Kunde / die Kundin selbst Inhalte zur Verfügung stellt, räumt er Seoness sämtliche für die angebots- und/oder vertragsgegenständliche Nutzung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den Seoness einzuräumenden Nutzungsrechte handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
  4. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von Seoness und/oder von Dritten im Auftrag von Seoness erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei Seoness. Seoness räumt dem Kunden / der Kundin an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die jeweilige Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu nutzen.

§ 14 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Seoness darf den Kunden / die Kundin als Referenz nennen. Die Vertragspartner dürfen außerdem zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, soweit kein Konflikt zur Geheimhaltungspflicht oder zum Datenschutz besteht.

  2. Seoness ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Der Kunde / die Kundin kann dem widersprechen, wenn durch die Nennung seine berechtigten Interessen nicht unerheblich beeinträchtigt werden und ansonsten urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf Seoness unverändert beibehalten werden.
  3. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind für den Kunden / die Kundin nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von Seoness unbestritten sind.
  4. Das Rechtsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von Seoness.
  6. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von Seoness zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Seoness darf jedoch den Kunden / die Kundin an seinem / ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder der Einzelverträge ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Umfang und wirtschaftlicher Zielsetzung dem am nächsten kommt, was von den Vertragspartnern nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt entsprechend zur Auffüllung von Lücken in diesen AGB oder den Einzelverträgen.

AGB Version: 1
Stand: September 2021

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Lilienweg 9
14476 Potsdam
Inhaberin: Lisa Marie Gottschalk
Telefon: +49 331 76 99 52 30
E-Mail: kontakt@seoness.de
Internet: www.seoness.de

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Seoness Online Marketing Beratung für Suchmaschinenoptimierung (nachfolgend: Seoness) sind Inhalt des Vertrages.
  2. Seoness bietet ihren Kunden und Kundinnen ein umfassendes Angebot im Bereich der Online-Marketing-Beratung und erbringt diese ausschließlich unter Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden / der Kundin, werden nicht anerkannt, es sei denn die Seoness hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Seoness in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden / der Kundin dessen Aufträge vorbehaltlos ausführt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen von Seoness mit dem Kunden / der Kundin oder seinem Rechtsnachfolger, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Seoness schließt Verträge ausschließlich mit UnternehmerInnen (VertragspartnerInnen) im Sinne des § 14 BGB ab. Die VertragspartnerInnen sind frei darin, ob und zu welchen Konditionen sie Einzelverträge miteinander abschließen. Der Inhalt des jeweiligen Einzelvertrages ergibt sich dann aus dem Angebot, der Dienstleistungsvereinbarung (Auftrag) mit entsprechenden Einzelvertragsbedingungen und den AGB. Bestimmungen oder zusätzliche Vereinbarungen eines Einzelvertrages haben bei Widersprüchen gegenüber den AGB Vorrang.
  5. Angebote Seoness erlöschen spätestens einen Monat nach ihrer Abgabe, es sei denn, aus ihrem Inhalt ergibt sich ausdrücklich etwas anderes. Holt der Kunde / die Kundin für Leistungen, welche ihm von der Seoness bereits angeboten wurden, Gegenangebote anderer Unternehmen ein, so hat Seoness das Recht, aber nicht die Pflicht, dem Kunden / der Kundin nach Einsicht des Gegenangebotes einmalig ein neues verbindliches Angebot zu unterbreiten.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand, Art und Umfang der Leistungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bestimmt für Angebote, Verträge und Rechnungen von Seoness über Leistungen, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen auf Grundlage von unterschriebenen Angeboten und Verträgen.

  1. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines schriftlich abgegebenen Angebots von Seoness. Die Präsentation von Leistungen auf der Webseite, Flyern, Prospekten, Anzeigen oder jeglicher anderer Form von Werbung ist nicht bindend.
  2. Seoness erbringt Leistungen in der Online-Marketing-Beratung zum Zweck der Suchmaschinenoptimierung. Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus dem zwischen Seoness und dem Kunden / der Kundin geschlossenen Vertrag oder dem unterschriebenen Angebot.
  3. Grundlage von Auftrag und Zusammenarbeit sind die Vorbesprechungen der VertragspartnerInnen sowie regelmäßige Besprechungen und hierbei erstellte Dokumente. Auf dieser Basis werden auch die Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit laufend fortentwickelt.
  4. Die Auftragnehmerin (Seoness) bestimmt ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Seoness ist frei darin, wie die Leistungen gestaltet und umsetzt werden, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden oder der Kunde / die Kundin von einer ihm / ihr eingeräumten Befugnis zur Projektleitung und -steuerung Gebrauch gemacht hat. Andernfalls besteht keine Weisungsbefugnis des Kunden / der Kundin (AuftraggeberIn). Alle Arbeiten zur Auftragsabwicklung werden einvernehmlich vor Auftragsbeginn zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin abgestimmt, beziehungsweise in regelmäßigen Beratungsgesprächen neu festgelegt

  5. Wünscht der Kunde / die Kundin eine nachträgliche Änderung der bereits festgelegten Maßnahmen bzw. Leistung, so muss er dies frühestmöglich und in angemessener Form mitteilen. Bei Änderungswünschen, die Maßnahmen oder Leistung betreffend, kann Seoness die Leistungserbringung von zuvor vereinbarten Leistungen komplett oder vorübergehend einstellen.
  6. Seoness prüft den Änderungswunsch des Kunden / der Kundin im Hinblick auf die Durchführbarkeit und im Hinblick auf zeitlichen und kostenmäßigen Mehraufwand. Ergibt sich dabei, dass der Mehraufwand ohne weiteres bezifferbar ist, so wird dieser dem Kunden / der Kundin mitgeteilt. Ist jedoch nach Ansicht von Seoness zunächst eine eingehende und nach Aufwand zu vergütende Prüfung notwendig, so schätzt Seoness den damit verbundenen Mehraufwand. Der Kunde / die Kundin entscheidet dann unverzüglich, ob er die vergütungspflichtige Prüfung wünscht.
  7. Erbringt Seoness mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Kunden / der Kundin, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen von Seoness in Rechnung gestellt. Eine Zusatzleistung gilt als unerheblich, soweit sie nicht mehr als 30 Minuten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

§ 3 Fremdleistungen, Drittdienstleister

  1. Soweit Fremdleistungen (z.B. Programmierung, Bilder, Fotos, Töne etc.) von DrittanbieterInnen, im Einzelvertrag oder sonst ausgewiesen sind, wird Seoness von dem Kunden / der Kundin bevollmächtigt, diese im Namen des Kunden / der Kundin oder Seoness auf Kosten des Kunden / der Kundin (einschließlich etwaiger Folgekosten) gemäß den Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des Herstellers/Lieferanten oder deren VertriebspartnerInnen zu beschaffen oder zu vermitteln. Der Kunde / die Kundin wird alle einschlägigen Bedingungen für Fremdleistungen beachten und ggf. erforderliche Vertrags- oder Lizenzverlängerungen selbständig vornehmen. Seoness ist nicht zu einer Verauslagung von Fremdleistungen verpflichtet. Schaltet der Kunde / die Kundin weitere Dienstleistende (Drittdienstleistende) ein, so gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden / der Kundin.
  2. Seoness ist zur Einschaltung von SubunternehmerInnen oder freien Mitarbeitenden berechtigt, es sei denn, es liegt ein erkennbarer wichtiger Grund gegen die Einschaltung vor.

§ 4 Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen

  1. Seoness behält sich das Eigentum an den Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vor.
  2. Die Einräumung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten durch Seoness steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen von dem Kunden / der Kundin vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vertragsgemäß von dem Kunden / der Kundin zu erbringenden Handlungen gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Kunde / die Kundin in Verzug mit der Zahlung eines Vergütungsbestandteils gerät, es sei denn, der Zahlungsrückstand ist unwesentlich.
  3. Der Kunde / die Kundin erhält vorbehaltlich abweichender Regelung im Einzelvertrag an Leistungen von Seoness ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.
  4. Seoness kann insbesondere die Bestandteile und Elemente (z.B. Bibliotheken, Module, Baukästen, Vorlagen, Tools) im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes weiter nutzen und ohne kundenspezifische Details frei verwerten.
  5. Bei für den Kunden / die Kundin kostenlosen Pitchs, Angeboten oder Kostenvoranschlägen gehen keine Rechte über. Der Kunde / die Kundin ist nicht berechtigt, darin enthaltene Leistungen von Seoness anderweitig zu nutzen oder zu verwerten bzw. nutzen oder verwerten zu lassen.
  6. Der Kunde / die Kundin wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf Seoness in oder bei Leistungen unverändert beibehalten.

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  1. Die jeweilige Vergütung wird im Einzelvertrag festgelegt.  Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag und/oder unterschriebenen Angebot von dem Kunden / der Kundin.
  2. Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.
  3. Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden vorbehaltlich der Regelungen in § 2 weder unter- noch überschritten. Gibt Seoness (z.B. als Kostenübersicht im Angebot) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag dar.
  4. Wird der Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschritten – wobei Seoness den Kunden / die Kundin hierauf hinweist – kann der Kunde / die Kundin die entsprechende Beauftragung aus diesem Grunde binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Überschreitung kündigen; Seoness erhält dann die tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.
  5. Für Leistungen, welche Seoness im Einvernehmen mit dem Kunden / der Kundin nicht an ihrem Sitz erbringt, werden gesondert Fahrtzeiten, -kosten und Spesen in Höhe der jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätze oder gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind zu 50% Arbeitszeiten.
  6. Seoness darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist Seoness berechtigt, monatlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag werden bei Kostenvoranschlägen oder Festpreisen 50% bei Vertragsabschluss und 50% bei Übergabe fällig.
  7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung kann Seoness Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.
  8. Gerät der Kunde / die Kundin mit zwei oder mehr Monatsbeträgen in Rückstand, oder kündigt er / sie eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann Seoness die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Leistungen zurückbehalten.
  9. Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden / der Kundin obliegenden Mitwirkungspflichten ist Seoness berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden /der Kundin fristlos zu Kündigungen.
  10. Wird dem Kunden / der Kundin nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, wie der Kunde / die Kundin nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. 

§ 6 Pflichten des Kunden  / der Kundin

Da der Erfolg oder Misserfolg der Zusammenarbeit auch entscheidend davon abhängt, ob und in welchem Umfang der Kunde / die Kundin im Rahmen seiner / ihrer Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Projekte mitwirkt, verpflichtet sich dieser / diese, Seoness bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Hierzu zählen folgende Punkte:

  1. Der Kunde / die Kundin erklärt sich bereit, Seoness etwaige zur Vertragsdurchführung notwendige Informationen, Unterlagen und Materialien, insbesondere Zugangsdaten, etc. zum Zwecke und für die Dauer der Vertragsdurchführung zu überlassen.
  2. Der Kunde / die Kundin erklärt sich bereit, Seoness und ggf. deren im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Fremd-und Drittdienstleistende, SubunternehmerInnen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, zu gewähren.
  3. Der Kunde / die Kundin unterstützt Seoness unaufgefordert in zumutbarem Rahmen bei der Leistungserbringung, insbesondere indem er unverzüglich Weisungen und Freigaben mitteilt sowie auf Anfragen antwortet.
  4. Im Rahmen der Vertragsdurchführung selbst wird der Kunde / die Kundin mit ausreichend und geeignetem Personal zuarbeiten sowie zur Aufrechterhaltung bzw. Herbeiführung der reibungslosen Funktionsfähigkeit der Systeme erforderliche Systemvoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
  5. Von dem Kunden / der Kundin festgestellte Fehler, Mängel oder Störungen sind unverzüglich mitzuteilen und insbesondere bei entsprechenden Meldungen die aufgetretenen Symptome detailliert zu beobachten und unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail) mit entsprechender Beschreibung zu melden. Der Kunde / die Kundin wird Seoness überdies im Rahmen seiner / ihrer Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen und die übermittelten Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung einhalten.
  6. Die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Termine und Besprechungen sind von dem Kunden / der Kundin so mit Seoness abzustimmen, dass der bei Vertragsschluss vereinbarte Zeitplan / Ablauf nicht verzögert wird. Im Zweifelsfall muss der Kunde / die Kundin rechtzeitig Rücksprache mit Seoness halten.
  7. Der Kunde / die Kundin wird erforderliche Materialien (Bild, Ton, Text oder Ähnliches) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung stellen. Der Kunde / die Kundin wird nur solches Material liefern, das die von Seoness benötigten Formate aufweist und hinsichtlich des Inhaltes und Trägers qualitätsgesichert ist (einschließlich Prüfung auf Viren oder sonstige technische Probleme).
  8. Der Kunde / die Kundin stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten. Der Kunde / die Kundin stellt sicher, dass Seoness die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Wird Seoness, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch Dritte aufgrund einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, die aus Materialen resultiert, welche der Kunde / die Kundin Seoness zur Verfügung gestellt hat, so stellt der Kunde / die Kundin Seoness von sämtlichen Ansprüchen frei.
  9. Etwaig erforderliche Namens- und Kennzeichenrecherchen, entsprechende Eintragungen sowie die Prüfung auf Rechtmäßigkeit (z.B. nach Datenschutz-, Wettbewerbs- und/oder Markenrecht) obliegen dem Kunden / der Kundin, außer, im Einzelvertrag ist etwas anderes vereinbart.
  10. Der Kunde / die Kundin hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und für Seoness kostenfrei erbracht werden. Die Pflichten des Kunden / der Kundin gemäß dieses § 6 erfüllt er auf seine Kosten.
  11. Kommt der Kunde / die Kundin seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaig festgelegte Zeiträume in entsprechendem und angemessenem Umfang.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils individuell vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde / die Kundin trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder mit der Zahlung monatlicher Vergütungen in Höhe eines Betrages, der dem Entgelt für zwei Monate entspricht in Verzug ist oder bei grober Verletzung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden / der Kundin.
  2. Die Regelungen dieser AGB bleiben auch nach ihrer Beendigung für alle unter ihnen abgeschlossenen Einzelverträge in Kraft.
  3. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende des laufenden Monats und danach jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Bei etwaigen Werkverträgen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Regelung.
  4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Bei Kündigung oder Vertragsende wird Seoness die kundeneigenen Daten in dem Zustand, wie sie bei Seoness vorhanden sind, dem Kunden / der Kundin zum Download durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten für einen Zeitraum von einem Monat anbieten. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Seoness zur Löschung berechtigt. Darüberhinausgehende Leistungen erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung.
  6. Im Falle der Kündigung im laufenden Monat und sofern bereits Leistungen erbracht wurden, werden diese nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung auf der Grundlage der Angebotspreise und/oder Vertragspreise abgerechnet.
  7. Unterlässt der Kunde / die Kundin ohne Verschulden eine ihm nach dem Angebot und/oder Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch die Vertragspartnerin (Seoness) außerstande, die Leistung angebotsgemäß zu erbringen, so kann die Vertragspartnerin dem Kunden / der Kundin zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
  8. Seoness ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde / die Kundin seinen / ihren Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt.
  9. Seoness behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Kunden / der Kundin umgehend zu beenden, sofern dieser / diese sich unangemessen oder rechtswidrig verhält, hierzu zählen insbesondere Beleidigungen, Drohungen, übergriffiges Verhalten oder jedwede Form des Gesetzesverstoßes.
  10. Wurde dem Kunden / der Kundin nach Vertragsabschluss eine Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur so lange, bis der Kunde den Vertrag kündigt. In diesem Fall wird der gesamte Betrag auf einmal fällig – spätestens mit dem Ende der Zusammenarbeit. 

§ 8 Leistungen und Leistungszeitpunkte

  1. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur bei endgültiger Vereinbarung verbindlich. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen der Zusammenarbeit fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde / die Kundin einen Monat nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden / der Kundin auf diese Leistung fällig.
  2. Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich des Kunden / der Kundin  (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden / die Kundin zuzurechnende Dritte etc.) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen Seoness, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Seoness nur schriftlich oder textförmlich zugesagt werden. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich oder in Textform festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
  4. Der Kunde / die Kundin prüft und testet die ihm / ihr übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; Seoness kann dazu auch selbständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
  5. Der Kunde / die Kundin stellt sicher, dass die Leistungen nicht vor Abschluss der Tests und Abnahme produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den VertragspartnerInnen etwas anderes abgestimmt wurde.
  6. Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen den vereinbarten Anforderungen, der vereinbarten Art oder dem vereinbarten Umfang oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Kunde / die Kundin unverzüglich die Abnahme; die Abnahme soll in Textform erfolgen. Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
  7. Erklärt der Kunde / die Kundin innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber Seoness keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen als abgenommen.
  8. Als Abnahme gilt die Erklärung des Kunden / der Kundin, dass der Auftrag laut Angebot und/oder Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde / die Kundin die Abnahme nicht verweigern. Bei Nichtabnahme gibt der Kunde / die Kundin Seoness die Gründe bekannt und setzt, sofern eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Kunden / der Kundin aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
  9. Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Kunden / der Kundin erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauender Leistungen.

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Garantie

  1. Seoness übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der erbrachten Leistungen im Bereich der Online-Marketing-Beratung und Suchmaschinenoptimierung.
  2. Technische Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten werden die VertragspartnerInnen ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbaren.
  3. In dem Umfang, in dem Seoness eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet Seoness auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde / die Kundin trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie.
  4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform.

  5. Gewährleistungsansprüche des Kunden / der Kundin sind ausgeschlossen, wenn dieser / diese ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen von Seoness vorgenommen hat, wenn Anleitungen oder Hinweise von Seoness von dem Kunden / der Kundin nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden oder wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden.
  6. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin meldet Mängel schriftlich unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen an. Der Auftraggeber / die Auftraggeberin unterstützt Seoness im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.

  7. Der Kunde / die Kundin ist selbst verantwortlich für den störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-System. Die Beseitigung von Störungen und Mängel am dem Content-Management-System des Kunden / der Kundin ist seitens Seoness nicht geschuldet. Wir weisen insofern darauf hin, dass der Kunde / die Kundin sich selbst gegen Angriffe (z.B. Hacking, DDOS etc.) oder sonstigen Störungen schützen muss.
  8. Seoness haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang von durch ç übernommenen Garantien.
  9. Im Übrigen haftet Seoness bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde / die Kundin regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht) der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach Art des Vertragsgegenstandes vorhersehbar und typisch ist.
  10. Dem Kunden / der Kundin ist die Bedeutung und Notwendigkeit regelmäßiger, grundsätzlich täglicher ordnungsgemäßer Datensicherung bekannt. Sollte der Kunde / die Kundin die Datensicherung nicht bzw. nicht in entsprechendem Umfang vornehmen, so ist die Haftung von Seoness begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
  11. Eine weitergehende Haftung von Seoness besteht nicht.

§ 10 Verschwiegenheit

  1. Die VertragspartnerInnen verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners / der anderen Vertragspartnerin, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners / der Vertragspartnerin erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Eine rechtlich verbindliche Geheimhaltungsvereinbarung wird von den Vertragsparteien gesondert abgeschlossen.
  2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für solche Informationen, die dem / der erhaltenden VertragspartnerIn bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

§ 11 Hinweise zum Datenschutz

  1. Die VertragspartnerInnen werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), beachten und ihre Mitarbeitenden entsprechend verpflichten. Die VertragspartnerInnen werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der / die jeweils übermittelnde VertragspartnerIn stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner / der anderen Vertragspartnerin mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.
  2. Der Kunde / die Kundin ist damit einverstanden, dass Seoness die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Daten mit Personenbezug für die Belange des Vertrages erhebt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet. Der Kunde / die Kundin holt entsprechende Einwilligungen der Betroffenen ein, sofern erforderlich. Erbringt die Seoness Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des §11 BDSG, wird der Kunde / die Kundin die auftragsgemäße Verwendung der Daten schriftlich konkretisieren, soweit dies noch nicht im Vertrag erfolgt ist.

§ 12 Änderung von AGBs, von Leistungskonditionen und/oder Preisen

  1. Seoness ist berechtigt die AGBs, die Leistungskonditionen und/oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden / die Kundin zumutbar ist.
  2. Änderungen zu Ungunsten des Kunden / der Kundin kann Seoness nur aus triftigen Gründen vornehmen bzw. nur wenn der Kunde / die Kundin gegenüber den bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen nicht deutlich schlechter gestellt wird. Ein triftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn es technische Neuerungen für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von dem der AnbieterInnen zu Erbringung seiner / ihrer Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Leistung und/oder Ihre Preise ändern. Seoness teilt diese Art von Änderungen ihrem Vertragspartner / ihrer Vertragspartnerin 4 Wochen vor Umsetzung schriftlich mit. Widerspricht der Kunde / die Kundin nicht innerhalb von 2 Wochen der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde / die Kundin den Änderungen, so hat der Kunde / die Kundin das Recht, den Vertrag oder den von den Änderungen betroffenen Teilen des Vertrags mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.

§ 13 Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Der Kunde / die Kundin erhält an allen von Seoness, bzw. den zum Zwecke der Zusammenarbeit beauftragen Drittdienstleistenden, erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
  2. Sofern Gegenstand der Leistung von Seoness, bzw. den zum Zwecke der Zusammenarbeit beauftragen Drittdienstleistenden, die Erbringung von Programmierleistungen ist, ist die Herausgabe des Quellcodes nicht geschuldet.
  3. Sofern der Kunde / die Kundin selbst Inhalte zur Verfügung stellt, räumt er Seoness sämtliche für die angebots- und/oder vertragsgegenständliche Nutzung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den Seoness einzuräumenden Nutzungsrechte handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
  4. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von Seoness und/oder von Dritten im Auftrag von Seoness erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei Seoness. Seoness räumt dem Kunden / der Kundin an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die jeweilige Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu nutzen.

§ 14 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Seoness darf den Kunden / die Kundin als Referenz nennen. Die Vertragspartner dürfen außerdem zum Zwecke der Eigenwerbung öffentlich über ihre Leistungen berichten, soweit kein Konflikt zur Geheimhaltungspflicht oder zum Datenschutz besteht.

  2. Seoness ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Der Kunde / die Kundin kann dem widersprechen, wenn durch die Nennung seine berechtigten Interessen nicht unerheblich beeinträchtigt werden und ansonsten urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf Seoness unverändert beibehalten werden.
  3. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind für den Kunden / die Kundin nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von Seoness unbestritten sind.
  4. Das Rechtsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den VertragspartnerInnen ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von Seoness.
  6. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis werden ausschließlich von den für den Sitz von Seoness zuständigen staatlichen Gerichten entschieden. Seoness darf jedoch den Kunden / die Kundin an seinem / ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder der Einzelverträge ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der Einzelverträge nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird eine solche Bestimmung vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Umfang und wirtschaftlicher Zielsetzung dem am nächsten kommt, was von den Vertragspartnern nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt entsprechend zur Auffüllung von Lücken in diesen AGB oder den Einzelverträgen.

AGB Version: 1
Stand: September 2021